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4-Tage-Woche & Arbeitszeiterfassung: Vertrauen vs. Kontrolle – und wie wir beides schaffen 

  • slehner4
  • 8. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit

„Wer seinen Mitarbeitenden nicht vertraut, muss sie kontrollieren. Aber wer sie nur kontrolliert, braucht sich über fehlende Motivation nicht wundern.“


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Die 4-Tage-Woche steht sinnbildlich für eine neue Arbeitswelt: flexibler, gesünder, produktiver. Gleichzeitig tritt ein anderes Thema mit aller Wucht ins Rampenlicht: die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung.


Viele Arbeitgeber spüren hier einen Zielkonflikt: Freiheit oder Kontrolle? Vertrauen oder Paragrafen? Die gute Nachricht: Beides geht. Aber nicht ohne klare Spielregeln – und ein Umdenken in der Führung.


Der rechtliche Rahmen: Was sagt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 2022) gilt: Arbeitgeber in Deutschland müssen die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen – systematisch und objektiv (§ 3 ArbSchG i. V. m. BAG 1 ABR 22/21). Das betrifft nicht nur die Produktion, sondern auch Bürojobs und mobiles Arbeiten.

Absehbar ist: Der kommende Gesetzentwurf (Stand Mai 2025) wird eine digitale Zeiterfassung vorschreiben – mit Ausnahmen für Tarifverträge oder besondere Vertrauensmodelle (BMAS, 2024).


Und was bedeutet das für die 4-Tage-Woche?

Viele Unternehmen, die auf 4-Tage-Modelle setzen, geraten in eine paradoxe Lage:

  • Sie wollen Vertrauen leben – müssen aber Arbeitszeiten exakt dokumentieren.

  • Sie fördern Selbstverantwortung – und fürchten gleichzeitig rechtliche Risiken.

Die Folge: Manche führen eine 4-Tage-Woche ein – aber koppeln sie an Micromanagement-Software, Activity-Tracking und Kontrollmechanismen. Das nennen viele Mitarbeitende nicht mehr „New Work“, sondern Flexwashing.


🧠 Neue Perspektive: Transparenz ≠ Misstrauen


Zeiterfassung muss nicht Kontrolle bedeuten – wenn sie partizipativ gedacht wird.

Hier ein konkreter Vorschlag:

Vertrauensbasierte Zeiterfassung in der 4-Tage-Woche bedeutet:

  • Mitarbeitende erfassen ihre Zeiten digital – aber selbstbestimmt.

  • Führungskräfte bewerten nicht Präsenz, sondern Ergebnisse.

  • Der Arbeitgeber erfüllt seine Dokumentationspflicht – ohne Mikromanagement.


📌 Beispielhafte Lösung: Unternehmen wie Rheinmetall, IG Metall-Pilotprojekte in Bayern oder die Agentur Rheingans setzen bereits auf Arbeitszeitmodelle, bei denen Erfassung & Flexibilität koexistieren.


Was die meisten Unternehmen falsch machen

  • Sie denken: Zeiterfassung = Kontrolle.

    Richtig wäre: Zeiterfassung = Schutz und Klarheit.

  • Sie denken: 4-Tage-Woche = weniger Arbeit.

    Richtig wäre: 4-Tage-Woche = fokussierter arbeiten.


Die wahre Frage lautet nicht: Wie viele Stunden arbeiten Menschen?

Sondern: Wie viel Sinn, Gesundheit und Ergebnis stecken in diesen Stunden?


Was jetzt zu tun ist – konkret:

Digitale, intuitive Zeiterfassungssysteme einführen – gemeinsam mit Mitarbeitenden und wenn vorhanden, mit Betriebsrat.

Schulungen für Führungskräfte zu „Vertrauen führen trotz Pflicht zur Kontrolle“.

Pilotprojekte zur 4-Tage-Woche mit begleitender Evaluation.

Rechtsrahmen als Ermöglicher sehen – nicht als Hemmnis.


Fazit: Die Zukunft der Arbeit braucht beides – Freiheit & Verantwortung


„Vertrauen ist kein Gegenteil von Kontrolle. Es ist ihre Voraussetzung.“


Die 4-Tage-Woche ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Symbol dafür, dass Arbeit neu gedacht wird – ergebnisorientiert, menschenzentriert, fair. Und Zeiterfassung ist kein Rückschritt. Sie kann ein Werkzeug für Transparenz, Gesundheit und Schutz sein – wenn wir sie richtig gestalten. Jedoch braucht sie Mitarbeitende die jenes nicht missbrauchen und Arbeitgeber die einen Vertrauensvorschuss leisten.



Deine Meinung: Ist Arbeitszeiterfassung für dich Kontrollinstrument – oder Teil einer fairen Arbeitswelt? Und wie geht dein Unternehmen mit diesem Spagat um?


👉 Teile den Beitrag oder diskutiere mit – wir brauchen mehr ehrliche Gespräche über neue Arbeit, jenseits von Buzzwords.


📩 Du willst moderne Arbeitszeiterfassung in deinem Unternehmen umsetzen? Ich setze dir das gerne mit euch um – melde dich einfach.


📚 Quellenangaben (APA-Stil):

  • Bundesarbeitsgericht (BAG). (2022). Urteil vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21.

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). (2024). Eckpunktepapier zur Reform der Arbeitszeiterfassung. Abgerufen von https://bmas.de

  • IG Metall Bayern. (2024). Pilotprojekt: Vier-Tage-Woche in der Metall- und Elektroindustrie. Abgerufen von https://www.igmetall.de

  • Rheinmetall AG. (2023). New Work Report: Ergebnisse der 35h-zu-4Tage-Pilotphase. Interne Veröffentlichung.

  • Haufe Group. (2025). HR Monitor 2025. Freiburg: Haufe Verlag.

 
 
 

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